WER PROFITIERT, WENN DER EIGENMIETWERT ABGESCHAFFT WIRD?

Sollte die Vorlage angenommen werden, könnten Wohneigentümer je nach Haushaltstyp zum Teil erhebliche Steuerersparnisse erzielen.

Das letzte Wort hat jetzt noch das Volk. Im Hin und Her um die Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum hat sich das Parlament nach sieben Jahren auf einen Reformvorschlag geeinigt. Wird er angenommen, könnten manche Eigentümer stark profitieren, während andere wenig davon haben, wie eine neue Studie von Raiffeisen zeigt.

Wer gewinnt?

Bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts würde Wohneigentum dank der aktuellen Tiefzinslage insgesamt spürbar an finanzieller Attraktivität und folglich auch an Wert gewinnen, erklärt Freddy Hasenmaile, Chefökonom von Raiffeisen Schweiz.

Am stärksten würden dank des hohen Ersterwerberabzugs Ehepaare von der Reform profitieren, die neu eine Immobilie erwerben. «Auch Haushalte mit tiefer Belehnung, beispielsweise viele Rentnerhaushalte, würden zu den Gewinnern der Reform gehören», so Hasenmaile.

Wer verliert?

Am wenigsten entlastet würden dagegen Eigentümerinnen und Eigentümer von sanierungsbedürftigen Liegenschaften. Denn: Die werterhaltenden Sanierungsarbeiten und auch pauschale Unterhaltskosten könnten nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Zu den potenziellen Verlierern der Reform zähle auch unter anderem das Baugewerbe. «Dieses dürfte zwar in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Reform kurzfristig von vielen Last-Minute-Aufträgen profitieren», so Hasenmeile.

Doch: Langfristig würden wegen des Wegfalls eines Grossteils der steuerlichen Unterhaltsabzüge aber weniger Mittel in die Sanierung von Wohngebäuden fliessen.

2025-02-18T06:44:32Z